Anfrage Raumanmietung im Dorfgemeinschaftshaus Steinheim

Uhrzeit nur ausfüllen, falls stundenweise Anmietung gewünscht ist.

Veranstaltungsende spätestens: Freitag, Samstag um 1:30 Uhr; Sonntag bis Donnerstag und Feiertage um 0:00 Uhr Abweichungen von den Regeluhrzeiten sind im Einzelfall ggf. möglich.

Samstags, sonntags und an Feiertagen sind keine gewerblichen Veranstaltungen möglich.


Unsere Räume
  • Mehrzweckraum im Erdgeschoss (Belegung max. ca. 100 Pers.)
  • Mehrzweckraum im Obergeschoss (Belegung max. ca. 28 Pers.)
  • Plus: Bei Veranstaltungen an Samstagen und Sonntagen kann der Vortag für Vorbereitungen o. ä. hinzugebucht werden. Muss im Einzelfall geprüft werden. Die Räumlichkeiten können dann am Vortag übernommen werden.

    Tische und Stühle müssen eigenständig aufgestellt werden. Die genutzten Flächen und Räume müssen bis spätestens 14:00 Uhr am Folgetag gereinigt sein. Es erfolgt eine Abnahme bei der die übergebenen Schlüssel zurückgegeben werden müssen.

    Für die Benutzung der Räumlichkeiten gilt die aktuelle Benutzungsordnung und die aktuelle Preisliste. Mit Absendung dieser Anfrage anerkennt der Interessent unsere Datenschutzbestimmungen.

    Eine Anfrage ist unverbindlich. Die DGS eV. entscheidet über Annahme oder Absage, eine Begründung muss nicht angegeben werden. Eine verbindliche Buchung kommt erst zustande wenn der Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben und somit anerkannt ist.

    Informationen gem. Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO):

    1. Wer ist für die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten verantwortlich? An wen kann ich mich mit Fragen wenden?

    Verantwortlich im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ist:

    Dorfgemeinschaft Steinheim e.V.
    Egeleseer Straße 3
    87700 Memmingen – Steinheim

    Vertreten durch o. g. Vorstandschaft

    1. Welche Arten von personenbezogenen Daten werden verarbeitet und zu welchem Zweck?

    Wir verwalten folgende Daten:

    • Name, Anschrift, Geburtsdatum, Tel.nummern, e-mail-Adresse
    • Bankverbindung

    zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke und Aufgabe, insbesondere:

    • zur Führung des Vereins und Verwaltung der Buchungsanfragen
    • zur Abwicklung der Vermietungsgeschäfte
    1. Erfolgt eine Offenlegung meiner personenbezogenen Daten gegenüber Dritten?

    Eine Offenlegung bzw. Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der unter 2. genannten Zwecke gegenüber folgenden Empfängern: Stadt Memmingen, andere Berechtigte (z. B. Behörden, Gerichte) nur soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung oder Berechtigung besteht.

    1. Erfolgt eine Übermittlung meiner personenbezogenen Daten an oder in Drittländer?

    Nein.

    1. Für welche Dauer werden meine personenbezogenen Daten gespeichert?

    Die Daten werden ein Jahr ab Veranstaltungstermin gespeichert und danach gelöscht.

    1. Welche Rechte habe ich in Bezug auf die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten?

    Es besteht ein

    • Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO)
    • Recht auf Berichtigung, wenn die Daten fehlerhaft, veraltet oder sonst wie unrichtig sind (Art. 16 DS-GVO)
    • Recht auf Löschung, wenn die Speicherung unzulässig ist, der Zweck der Verarbeitung erfüllt und die Speicherung daher nicht mehr erforderlich ist oder Ihr eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten widerufen habt (Art. 17 DS-GVO)
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 Abs. 1 lit. a) bis d) DS-GVO genannten Voraussetzungen gegeben ist (Art. 18 DS-GVO)
    • Recht auf Übertragung der von Ihnen bereitgestellten, personenbezogenen Daten (Art. 20 DS-GVO)
    • Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung, wobei der Widerruf die Rechtmäßigkeit der bis dahin, aufgrund der Einwilligung, erfolgten Verarbeitung nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)
    • Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO)
    1. Gibt es für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

    Die Anmietung von Räumen ist freiwillig, genauso freiwillig ist die Bereitstellung der unter Nr. 2 genannten Daten, oder mit anderen Worten: Wer diese Daten nicht bereitstellt, kann keine Räume anmieten.

    1. Zustimmung zu Veröffentlichungen

    Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags und der damit einhergehenden Anerkennung der Nutzungsordnung wird außerdem der Veröffentlichung von Fotos der Veranstaltung in vereinseigenen Print- und Telemedien sowie in elektronischen Medien zugestimmt, soweit dies der Öffentlichkeitsarbeiten des Vereins dient.

    Stand: 01.09.2020

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